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Schulleitung und "Arbeitskreis Schutzkonzept"

Das Schutzkonzept liegt in der Verantwortung der Schulleitung

Die Entwicklung bzw. fortlaufende Ausgestaltung des schulischen Schutzkonzepts wird durch die Schulleitung initiiert und begleitet. Da die „Schulleiterin oder der Schulleiter […] die pädagogische, organisatorische und rechtliche Gesamtverantwortung“ in der Schulgemeinschaft trägt (§ 2 Abs. 1 BaySchO) kommt ihr bzw. ihm für eine gelingende Entwicklung und Umsetzung des Schutzkonzeptes eine herausragende Stellung zu. Sie bzw. er trägt die inhaltliche und organisatorische Verantwortung für das Schutzkonzept und kommuniziert die hohe Bedeutung des Themas in der Schulgemeinschaft.

Einbindung des Kollegiums sowie der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten

Da das schuleigene Schutzkonzept künftig von der gesamten Schulgemeinschaft akzeptiert und gelebt werden soll, kommt besonders der Unterstützung durch das Lehrerkollegium eine zentrale Rolle zu. Durch die Möglichkeit der Mitwirkung und Zustimmung wird das Kollegium nicht nur einbezogen, sondern es trägt gleichzeitig für die gelingende Umsetzung Sorge. Das entlastet die Schulleitung von einer alleinigen Verantwortung für das Schutzkonzept und fördert die Verwirklichung eines tatsächlich gelebten Schutzkonzepts.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass durch die Schulleitung auch die Schülerinnen und Schüler (z.B. bei den Themen Risikoanalyse, Partizipation und Beschwerdestrukturen) und in geeigneter Weise auch die Erziehungsberechtigten in den Prozess eingebunden werden.

Es wird daher empfohlen, dass das schuleigene Schutzkonzept am Ende von der Lehrerkonferenz im Benehmen mit dem Schulforum (im Bereich der Grundschulen mit dem Elternbeirat, im Bereich der Berufsschulen mit dem Berufsschulbeirat) beschlossen wird.

Personalverantwortung

Die Schulleitung trägt die Personalverantwortung für die an der Schule Beschäftigten. Hier ist das pädagogische Personal wie auch das nicht-pädagogische Personal sowie ggf. das Personal von Kooperationspartnern mitzudenken und in geeigneter Form miteinzubeziehen, vgl. Menüpunkt Personalverantwortung.

Hilfreich im Prozess: Bildung eines Arbeitskreises

Das Schutzkonzept betrifft alle an der Schule Beteiligten. Damit das Schutzkonzept tatsächlich gelebt wird, sollte darauf hingewirkt werden, dass es eine breite Akzeptanz findet. Um diese zu erreichen, ist die Einbeziehung verschiedener Beteiligter bereits beim Erarbeitungsprozess sinnvoll. Dies kann durch die Einrichtung eines Arbeitskreises erfolgen. Hilfreich kann die Information der Lehrerkonferenz sein, vor allem dann, wenn ein Schutzkonzept grundlegend an der Schule neu er- oder überarbeitet wird.

Die Überarbeitung oder die Entwicklung eines Schutzkonzepts erfordern Expertise. Es empfiehlt sich, hier unter anderem auf Expertisen und Vorerfahrungen, die z.B. im Rahmen der Familien- und Sexualerziehung gewonnen wurden, zurückzugreifen. Je nach Schulart kommen verschiedene Ansprechpersonen und Funktionen in Betracht.

So können in einem möglichen Arbeitskreis folgende Mitglieder mitwirken:

  • Schulleitung oder von der Schulleitung benannte Vertretung
  • ggf. Mitglied(er) der erweiterten Schulleitung
  • Beauftragte(r) für Familien- und Sexualerziehung an der Schule
  • Mitglieder des schulischen Krisenteams
  • in der Schulentwicklung erfahrene Kolleginnen und Kollegen
  • die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe
  • Beratungslehrkraft
  • thematisch fortgebildete bzw. interessierte Lehrkräfte 
  • ggf. weiteres an der Schule pädagogisch tätiges Personal
  • ggf. weitere thematisch einschlägig betroffene Professionen, sofern an der Schule vorhanden: z.B. Schulsozialpädagoge/Schulsozialpädagogin, Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
  • Vertretung des Personalrats

Eine dieser Personen übernimmt sinnvollerweise die organisatorische Leitung im Arbeitskreis. Im Arbeitsprozess kann sich der Arbeitskreis sowohl arbeitsteilig in Kleingruppen treffen als auch zeitweise zu konkreten Themen weitere Personen hinzuziehen. Insbesondere sollten im Sinne der Transparenz Schülerinnen und Schüler sowie Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft miteinbezogen und – ebenso wie das Kollegium – über den Prozess auf dem Laufenden gehalten werden.

Die Aufgaben des Arbeitskreises umfassen zum Beispiel:

  • zeitliche und inhaltliche Prozessplanung für die Erstellung des Schutzkonzeptes
  • schulinterne Potential- und Risikoanalyse
  • Planung eines pädagogischen Tages
  • Entwurf des Schutzkonzeptes unter Bezugnahme auf bereits bestehende und bewährte Strukturen der Schule
  • Schutzkonzept in der Schulgemeinschaft sichtbar machen
  • Regelmäßige Reflexion des Schutzkonzeptes

Unterstützung durch Fortbildungen und Netzwerkpartner

Fortbildungen können dabei helfen, das Schutzkonzept der Schule zu professionalisieren. Das Angebot der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen und eine Kooperation mit lokalen Netzwerkpartnern können die Arbeit des Arbeitskreises unterstützen und die Mitglieder fachlich auf die Ausgestaltung des Schutzkonzeptes vorbereiten.

 

Material zum Download

Weiterführende Informationen