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Anregungen zur Durchführung der Risikoanalyse

Risikoanalyse durch den Arbeitskreis

Die Risikoanalyse durch den Arbeitskreis kann mit Hilfe der hier vorgeschlagenen Checkliste zur Bestandsaufnahme und Risikoanalyse durchgeführt werden. Je nach Schule werden sinnvollerweise die Mitglieder des Arbeitskreises Schutzkonzept und weiteres Personal einbezogen. Allgemeine Hinweise zur Prozessgestaltung und zum Arbeitskreis finden sich bei den Ausführungen zu Schulleitung und Arbeitskreis.

Ergänzend können eine Gefährdungsanalyse und eine Reflexion über konkrete Gefährdungssituationen im Schulalltag Aufschluss über sinnvolle Schutzmaßnahmen geben. Das hier vorbereitete Material enthält Leitfragen und Methoden, wie diese Fragen im Arbeitskreis oder auch im gesamten Kollegium (z.B. im Rahmen einer SchiLF oder des pädagogischen Tages) bearbeitet werden können.

 

Risikoanalyse unter Einbeziehung der ganzen Schulgemeinschaft

Die Checkliste zur Bestandsaufnahme und Risikoanalyse dient auch als Grundlage für leitfragengestützte Gespräche mit den einzelnen Personengruppen der Schulgemeinschaft. Auf diese Weise können die Vertretungen der Elternschaft und der Schülerschaft sowie die Personalvertretung, aber auch das nicht-pädagogische Personal und Beschäftigte im Rahmen des Ganztagsschulangebots, der Mittagsbetreuung oder des Internats sowie pädagogisches Personal von Maßnahmeträgern in kooperativen Klassen der Berufsvorbereitung einbezogen werden.

Folgende Fragen sind leitend:

  • Welche Strukturen, räumlichen Gegebenheiten, Situationen oder Gepflogenheiten bergen besondere Risiken für Grenzverletzungen und Übergriffe bis hin zum Missbrauch?
  • Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand, der Hilfe braucht, diese an unserer Schule auch findet?
  • Im Speziellen Fragengruppen II. bis VI. der Checkliste zur Bestandsaufnahme und Risikoanalyse, zu finden im Materialteil

 

Risikoanalyse durch die Schülerinnen und Schüler

Im Rahmen der Risikoanalyse sind die Einschätzungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler unverzichtbar. Diese können durch leitfadengestützte Gespräche mit der Schülervertretung und zusätzlich durch eine altersgemäße Befragung der Schülerinnen und Schüler eingeholt werden.

Bei der Befragung der Schülerinnen und Schüler soll eruiert werden, wie sicher sich diese in der Schule fühlen und ob sie die Ansprechstellen kennen. Gleichzeitig geht es auch darum, Hinweise darüber zu erlangen, ob sich die Schülerinnen und Schüler subjektiv wohlfühlen und ob sie sich ernstgenommen fühlen. Die Schule bringt mit diesen Fragen zum Ausdruck, dass man sich für die Gefühle und Meinungen der Schülerinnen und Schüler interessiert. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Schülerinnen und Schüler auch bei ernsthaften Problemen in der Schule nach Hilfe suchen, grenzüberschreitende Vorkommnisse äußern und Unterstützung erfragen.

Im Zuge dieser anonym durchgeführten Befragung werden bewusst keine personenbeziehbaren Daten erhoben. Entsprechend wird nicht nach konkreten Vorkommnissen von sexualisierter Gewalt gefragt, da etwaige Antworten im Rahmen dieser anonymen Befragung nicht adäquat aufgegriffen werden könnten. Vielmehr sollten in solchen Fällen die einschlägigen Beschwerdemöglichkeiten greifen. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Schülerinnen und Schülern im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Befragung die schulischen Ansprechstellen und möglichst auch den Beschwerdeweg der Schule bekannt zu machen.

Als konkrete Vorschläge sind hier der „Fragebogen zu Wohlbefinden und Sicherheitsempfinden in der Schule für die Grundschulstufe“, der „Fragebogen zu Wohlbefinden und Sicherheitsempfinden in der Schule für Schülerinnen und Schüler ab Jgst. 5“ und der „Fragebogen zu Wohlbefinden und Sicherheitsempfinden in der Schule für Schülerinnen und Schüler ab Jgst. 5 in einfacher Sprache“ vorbereitet und stehen jeweils als Word-Dateien zur Verfügung.

Außerdem sind alle drei Fragebögen in einem mebis teachSHARE-Kurs mit der Aktivität „Feedback“ als Umfrage angelegt und stehen damit allen bayerischen Schulen zur unmittelbaren Verwendung zur Verfügung. Somit ist eine relativ einfache Durchführung und Auswertung der Umfrage möglich.

Hier geht es zum teachSHARE-Kurs.


Schulen, die noch keinen BayernCloud Schule-Zugang haben, können diesen leicht erhalten. Hinweise zur Registrierung finden Sie hier: https://www.bycs.de/hilfe-und-tutorials/registrierung

 

  • Die Erziehungsberechtigten sind vorab über die Befragung zu informieren, z.B. durch Einbeziehung des Elternbeirats und durch Elternbrief (siehe Materialteil) mit angehängtem Fragebogen
  • Die Erziehungsberechtigten geben ihr Einverständnis zur Teilnahme ihres Kindes an der Befragung mittels Rücklaufzettel.
  • Aufgrund der Sensibilität des Themas ist - analog zum Vorgehen bei der Familien- und Sexualerziehung - ein Elternabend (Information über Entwicklung des Schutzkonzepts; Wie wird das Thema im Unterricht behandelt? Was sind die Inhalte des Fragebogens?) vor dem Einsatz des Fragebogens durchzuführen bzw. können die Inhalte in den (Klassen-)Elternabend zur Familien- und Sexualerziehung integriert werden.
  • Im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Befragung werden die schulischen Anlaufstellen erklärt und ausgehängt.  
  • Die Schule passt die Fragen an die Gegebenheiten vor Ort (z.B. durch Verwendung geläufiger Bezeichnungen für genannte Einrichtungen) und an die Schülerschaft an. Es können Fragen im Wortlaut verändert, weggelassen oder ergänzt werden. 
  • Achtung: Die Schule verantwortet etwaige Anpassungen selbst. Um den Datenschutz nicht zu gefährden, dürfen z.B. keine offenen Fragen oder Fragen, die Rückschlüsse auf die ausfüllende Person zulassen oder anderweitig personenbeziehbar sind, ergänzt werden.
  • Hinweis zu Frage 3 (Verhältnis zum weiteren pädagogischen Personal, z.B. des Ganztags): Sofern an der Schule weniger als fünf Personen als pädagogisches Personal im Ganztag beschäftigt sind, ist die ganze Frage 3 zu streichen, da die Antworten personenbeziehbar wären.
  • Der ByCS-Administrator der Schule schreibt mittels Klasseneinschreibung alle an der Befragung beteiligten Jahrgangsstufen in den Kurs, sofern die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt, ein. Es kommt ein Kurs für die gesamte Schule zum Einsatz.
  • Die Befragung findet in Abstimmung mit der/dem Beauftragten für Familien- und Sexualerziehung statt und knüpft an die im Rahmen der Familien- und Sexualerziehung erworbenen Kenntnisse an (vgl. Nr. 2 „Themenbereiche der Familien- und Sexualerziehung“ und 4.2 „Präventionsstrategien“ der Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung an bayerischen Schulen).
  • Damit das Thema gut vorbereitet wird, muss der Fragebogen eingebettet werden in das Fach HSU, Lernbereich 2.2 „Gefühle und Wohlbefinden“. In diesem Zusammenhang spricht die Lehrkraft mit den Kindern vor der Befragung altersgerecht darüber, was im Umgang mit anderen angenehm bzw. unangenehm ist. Hier bietet sich auch die Arbeit mit einschlägigen Bilder- bzw. Kinderbüchern an (mögliche Themen: gute Gefühle – schlechte Gefühle, gute Geheimnisse – schlechte Geheimnisse, Das große und das kleine Ja/Nein). Die Schülerinnen und Schüler sollten die Themen und das Vokabular des Fragebogens aus dem Unterricht wiedererkennen.
  • Die Lehrkraft erklärt den Schülerinnen und Schülern den Sinn und Zweck der Befragung: Schule soll ein sicherer Ort für alle sein. Die Schule möchte wissen, wie wohl und sicher die Kinder sich hier fühlen. Mit Hilfe der Befragung soll das Schulleben immer mehr verbessert werden.
  • Erklären, dass bei der Auswertung die Schule nicht sehen kann, wer welche Antworten wie angekreuzt hat 
  • Der Fragebogen kann ab der Jahrgangsstufe 2 eingesetzt werden, wobei in der Jahrgangsstufe 2 die Befragung in Papierform durchgeführt werden sollte, so dass die Schülerinnen und Schüler direkt ankreuzen können. Hierfür liest die Lehrkraft den Schülerinnen und Schülern die Fragen vor und erläutert diese bedarfsgerecht.

 

  • Die Erziehungsberechtigten sind vorab über die Befragung zu informieren, z.B. durch Einbeziehung des Elternbeirats und durch Elternbrief (siehe Materialteil) mit angehängtem Fragebogen
  • Die Erziehungsberechtigten geben ihr Einverständnis zur Teilnahme ihres minderjährigen Kindes an der Befragung mittels Rücklaufzettel. Volljährige Schülerinnen und Schüler willigen selbst ein. 
  • Analog zum Vorgehen bei der Familien- und Sexualerziehung kann ein Elternabend (Information über Entwicklung des Schutzkonzepts; Wie wird das Thema im Unterricht behandelt? Was sind die Inhalte des Fragebogens?) durchgeführt werden bzw. können die Inhalte in den (Klassen-)Elternabend zur Familien- und Sexualerziehung integriert werden.
  • Im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Befragung werden die schulischen Anlaufstellen erklärt und ausgehängt.  
  • Die Schule passt die Fragen an die Gegebenheiten vor Ort (z.B. durch Verwendung geläufiger Bezeichnungen für genannte Einrichtungen) und an die Schülerschaft an. Es können Fragen im Wortlaut verändert, weggelassen oder ergänzt werden.
  • Achtung: Die Schule verantwortet etwaige Anpassungen selbst. Um den Datenschutz nicht zu gefährden, dürfen z.B. keine offenen Fragen oder Fragen, die Rückschlüsse auf die ausfüllende Person zulassen oder anderweitig personenbeziehbar sind, ergänzt werden.
  • Hinweis zu Frage 3 (Verhältnis zum weiteren pädagogischen Personal, z.B. des Ganztags): Sofern an der Schule weniger als fünf Personen als pädagogisches Personal im Ganztag beschäftigt sind, ist die ganze Frage 3 zu streichen, da die Antworten personenbeziehbar wären.
  • Der ByCS-Administrator der Schule schreibt mittels Klasseneinschreibung alle an der Befragung beteiligten Jahrgangsstufen, sofern die Einwilligung der Erziehungsberechtigten bzw. der betroffenen Schülerinnen und Schüler vorliegt, in den Kurs ein. Es kommt ein Kurs für die gesamte Schule zum Einsatz.
  • Bei Bedarf kann der Fragebogen in einfacher Sprache verwendet werden oder auf den kürzeren Fragebogen für die Grundschulstufe zurückgegriffen werden.
  • Die Befragung findet in Abstimmung mit der/dem Beauftragten für Familien- und Sexualerziehung statt und knüpft an die im Rahmen der Familien- und Sexualerziehung erworbenen Kenntnisse an (vgl. Nr. 2 „Themenbereiche der Familien- und Sexualerziehung“ und 4.2 „Präventionsstrategien“ der Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung an bayerischen Schulen).
  • Vor allem in der Sekundarstufe 1 ist eine Einbettung in entsprechende Unterrichtsinhalte notwendig (z.B. Skill-Unterricht zu sozialem Miteinander / Selbstbehauptung, Fachunterricht Biologie / NuT, Deutsch, Religion / Ethik u.a.). Dies ist wichtig, damit die Kinder bzw. Jugendlichen das Thema wiedererkennen und nicht verunsichert werden.
  • Eine vertraute Lehrkraft spricht mit den Kindern bzw. Jugendlichen vor der Befragung in altersgerechter Sprache darüber, was sexualisierte Gewalt ist: Sexualisierte Gewalt geschieht gegen den Willen einer Person. Sie beginnt bei sexualisierten Grenzverletzungen (unangenehme, „peinliche“ Bemerkungen) und reicht über sexuelle Übergriffe (ungewollte und unangenehme Berührungen an Brust, Po, Vulva, Penis etc., gegen den Willen küssen) bis hin zu erzwungenen sexuellen Handlungen. Auch Nacktaufnahmen gegen den eignen Willen und das Verbreiten von Nacktaufnahmen sind sexuelle Übergriffe. 
  • Die Lehrkraft erklärt den Schülerinnen und Schülern den Sinn und Zweck der Befragung: Schule soll ein sicherer Ort für alle sein. Die Schule möchte wissen, wie wohl und sicher die Kinder bzw. Jugendlichen sich hier fühlen. Mit Hilfe der Befragung soll das Schulleben immer mehr verbessert werden.
  • Erklären, dass bei der Auswertung die Schule nicht sehen kann, wer welche Antworten wie angekreuzt hat

 

Wichtig: Im Zusammenhang mit der Risikoanalyse unbedingt Ansprechstellen kommunizieren

Die Risikoanalyse fragt die Schülerinnen und Schüler nicht nach spezifischen Vorkommnissen. Dennoch ist es wahrscheinlich, dass manche Schülerinnen und Schüler bei der Beantwortung der Fragen konkrete, gegebenenfalls auch negative Erlebnisse im Kopf haben und das Bedürfnis haben, sich mitzuteilen. Aus diesem Grund muss unbedingt mit der Klasse besprochen werden, wer die schulischen Ansprechpersonen im Fall von (sexualisierter) Gewalt sind und nach Möglichkeit auch, wie der Beschwerdeweg funktioniert. Schulische wie außerschulische Anlaufstellen sollten zudem im Schulleben sichtbar gemacht werden, z.B. durch Aushang. Ein Beispiel für einen entsprechenden Aushang findet sich hier.
 

Alternative Möglichkeiten der Risikoanalyse durch Schülerinnen und Schüler ohne Einsatz des Fragebogens

Je nach Schulart und schulischen Gegebenheiten, vor allem in der Grundschule und in Förderschulen, sind auch andere Möglichkeiten denkbar, wie die Schülerinnen und Schüler in die Risikoanalyse eingebunden werden können. Ideen hierzu sind:

  • Markieren von „sicheren“ und „unsicheren“ Orten auf einem Plan der Schule
  • Aufkleben von Sternen zu bestimmten Aussagen (angelehnt an die Befragung) auf einem Flipchart
  • Schüler verorten sich zu bestimmten Aussagen auf einem Kontinuum im Raum. (Zum Beispiel: Wer sagt „Ich fühle mich in der Schule immer absolut sicher.“ steht nahe am Fenster. Wer sagt „Ich fühle mich in der Schule meistens unsicher.“ steht nahe bei der Tür.)