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Impulse zur Prozessgestaltung - Erstellen und Kommunizieren der Bausteine

Schutzkonzeptentwicklung als Schulentwicklungsprozess

Die Erstellung eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt ist ein Prozess, der im Schulentwicklungsprogramm Berücksichtigung finden sollte. Die Synthese der einzelnen Bausteine formt ein gelingendes Schutzkonzept.

Risikoanalyse und Bestandsaufnahme als Grundlage

Zunächst werden die individuellen Bedarfe der Schule in einer Bestandsaufnahme und Risikoanalyse erfasst.
Dann werden bestehende und bewährte Strukturen zum Schutz und zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern (z.B. Inhalte der Familien- und Sexualerziehung oder in der Schule praktizierte Konzepte zur Gewaltprävention) aufgegriffen und in der Bearbeitung der einzelnen Konzeptbausteine systematisiert und erweitert. 

Thematisierung des Schutzkonzeptes in der Schulgemeinschaft

Wünschenswert ist, dass alle Mitglieder der Schulgemeinschaft in die Entstehung des Schutzkonzepts eingebunden werden, neben Schulleitung, Lehrkräften und sonstigem pädagogischen wie nicht-pädagogischen Personal im Besonderen auch Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte. Hierfür ist eine transparente Kommunikation unerlässlich, beispielsweise mittels Stellwand in der Schule, Elternbriefen oder digitalen Kanälen der Schule. Ein beispielhafter Elternbrief findet sich hier.

Maßnahmen für einen transparenten Kommunikationsfluss

Den Vorgaben gemäß BayEUG zu den Aufgaben der Schulleitung und der Lehrerkonferenz (Art. 57 und Art. 58) sowie den Vorgaben gemäß BayEUG zur Einbeziehung und zu Informationspflichten gegenüber der Schülermitverantwortung und Schülervertretung (Art. 62) und gegenüber der Elternvertretung (Art. 65 und Art. 67) ist Rechnung zu tragen, z.B. durch die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen:

  • Information des Kollegiums über Erstellung des Schutzkonzepts in der Lehrerkonferenz 
  • Information der Kooperationspartner über Erstellung des Schutzkonzepts
  • Information des sonstigen pädagogischen und nicht-pädagogischen Personals über Erstellung des Schutzkonzepts, z.B. bei Arbeitsbesprechungen, durch Informationsschreiben o.ä.
  • Einbeziehung möglichst des gesamten Personals in die Bestandsaufnahme und Risikoanalyse
  • Kommunikation der ersten Schritte zur Intervention beim gesamten Personal
  • Information der Erziehungsberechtigten über Arbeit am Schutzkonzept mittels Elternabend oder Elternbrief
  • Information der Erziehungsberechtigten über Durchführung der Risikoanalyse mittels Elternabend oder Elternbrief, insbesondere bevor die Schülerinnen und Schüler mittels Fragebogen eingebunden werden
  • Insbesondere in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 sollte die entsprechende Elterninformation (Was ist ein Schutzkonzept? Wie wird das Thema im Unterricht behandelt? Was sind die Inhalte des Fragebogens?) im Rahmen des Elternabends zur Familien- und Sexualerziehung vermittelt werden (vgl. § 3.4 „Elterninformation“ der Richtlinien zur Familien- und Sexualerziehung).
  • Information des Elternbeirats und des Schulforums über den Stand der Schutzkonzepterstellung
  • Einbeziehung der Elternvertretung in die Risikoanalyse
  • Information der Schülerinnen und Schüler zum Prozessstart, z.B. durch die Klassenleitungen und durch Aushänge 
  • Einladung an Schülerinnen und Schüler bzw. die Schülervertretung, an der Risikoanalyse teilzunehmen
  • Einbeziehung der Schülervertretung, falls Beschwerdestrukturen neu erarbeitet werden

Sichtbarmachen und Veröffentlichen des Schutzkonzepts

Um die Wirksamkeit des Schutzkonzeptes zu gewährleisten, sollten Inhalte, die für Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten bedeutsam sind und keine sensiblen Informationen oder sicherheitsrelevanten Aspekte enthalten, der Schulgemeinschaft zugänglich gemacht werden und auf der Homepage veröffentlicht werden. So sollten den Schülerinnen und Schülern auf jeden Fall Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen und ggf. auch Informationen zum Präventionskonzept und zu Partizipationsmöglichkeiten, z.B. durch Aushänge bekannt gemacht werden. Auch auf der Homepage sollten Informationen zum Schutzkonzept veröffentlicht werden.

Insbesondere empfiehlt es sich, die folgenden Punkte darzustellen:

  • Hinweis auf Vorhandensein eines Schutzkonzepts bzw. Beschäftigung mit dem Thema
  • Verdeutlichung, dass das Thema der Schule wichtig ist, z.B. im Leitbild oder in einer kurzen Präambel zum Schutzkonzept. Hier sind folgende Aussagen wichtig: Wir haben/erstellen ein Schutzkonzept; Schule als sicherer Ort; Kompetenzort; kein Raum für Missbrauch
  • ggf. Vereinbarungen zum grenzwahrenden Umgang

Weitere Anregungen und Ideen

  • Stellwand im Lehrerzimmer, z.B. mit Einladung zum Arbeitskreistreffen, Informationen zum Stand der Schutzkonzepterstellung, Tabelle zum Eintragen von eigenen Anliegen und Ideen, Informationen zu Fortbildungsangeboten
  • Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten, z.B. in Kooperation mit externer Fachstelle
  • Hinweise zu regionalen Informationsveranstaltungen, z.B. durch Aushang, Elternbrief
  • Promotion von Projekten zum Thema durch Aushang, Homepage, Elternbrief
  • Einbeziehen des Personals aus dem Ganztagsbereich, z.B. durch Möglichkeit, an der Risikoanalyse mitzuwirken und durch Hinweis auf den für den Ganztag veröffentlichten Flyer „Grenzüberschreitungen. Grenzen achten im Alltag“, abzurufen unter https://www.ganztag.isb.bayern.de/unsere-veroeffentlichungen/handreichungen-und-broschueren/

Material zum Download

Weiterführende Informationen