Bausteine eines Schutzkonzeptes - Präventionsangebote
Worum geht es bei diesem Baustein?
Stärkung der sozialen und personalen Kompetenzen
Maßnahmen zur Förderung der sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler spielen eine entscheidende Rolle zur Vorbeugung von Gewalt und Grenzüberschreitungen jeglicher Art. „Soziale und personale Kompetenzen stärken Kinder und Jugendliche darin, eigene Standpunkte zu vertreten, eine eigene Identität aufzubauen und gegenüber anderen zu behaupten. Belastungssituationen und Gefährdungen durch sexualisierte Gewalt begegnen Schülerinnen und Schüler so gefestigter.“ (vgl. Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung, Nr. 2.5)

Prävention als wichtige Säule des Schutzkonzepts
Präventionsmaßnahmen geben den Bedürfnissen der Schülerschaft Raum. Sie schaffen eine Kultur, die das einfühlsame Verständnis für die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler fördert und sie dabei unterstützt, ihre Gefühle und Bedürfnisse offen zu äußern. Durch diese Offenheit entsteht Vertrauen und ein Raum, in dem auch Erfahrungen im Zusammenhang mit Grenzüberschreitungen und Gewalt angesprochen werden können. Diese Kultur des Hinsehens und Hinhörens muss Teil des Schullebens sein, um ein sicheres Umfeld zu gewährleisten.
Prävention als fächerübergreifende Aufgabe
Die Vermittlung von Lebenskompetenzen ist Teil der gemeinsamen Erziehungsaufgabe von Schule und Erziehungsberechtigten (vgl. unter anderem Art. 1, Art. 48, Art. 74, BayEUG). Sie findet in der Schule zum einen durch die pädagogische sowie inhaltliche Arbeit einer jeden Lehrkraft im Unterricht statt und ist fest in den fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen des LehrplanPLUS und in den Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung verankert. Zum anderen können ausgewählte Präventionsprogramme oder die Durchführung besonderer Projekte einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.
Präventionsprogramm sichert sinnvolles Zusammenspiel der Maßnahmen
Präventionsmaßnahmen sollten strukturell in Unterricht und Erziehung bzw. den Schulalltag integriert werden. Eine klare Übersicht der Maßnahmen hilft, Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen und das Schutzkonzept der Schule zu stärken. „Um langfristig Schülerinnen und Schüler gegen sexuelle Gewalt zu stärken“, stimmt der oder die Beauftragte für Familien- und Sexualerziehung „mit den Lehrkräften der Schule die unterschiedlichen Angebote zum Auf- und Ausbau personaler sowie sozialer Kompetenzen und der Medienbildung aufeinander ab.“ (vgl. Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung, Nr. 3.2). „Dazu hilfreiche Angebote und Projekte sollten Lehrkräfte und Eltern gemeinsam abstimmen und mittragen. An weiterführenden Schulen ist das Schulforum in die Planungen einzubeziehen“ (vgl. Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung, Nr. 2.5). Auch eine Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll.
Quellen und weiterführende Informationen
- Brinks, T., Oppermann, M., Waligora, K., Jeck, S., Kühl-Frese, H., Teske, H. & Kuhn, G. (2023). Kinderschutz in der Schule. Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen. Kultusministerkonferenz, S. 47, abzurufen unter https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/praevention-von-gewalt-und-sexuellem-missbrauch.html
- Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Online-Portal Schule gegen sexuelle Gewalt, abzurufen unter https://bayern.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile#c114