Anregungen und Beispiele
Partizipation im bayerischen Schulsystem
Die Partizipation der Schülerschaft in Schulen ist gesetzlich im bayerischen Schulsystem verankert.
Gesetzesvorgabe | Quelle |
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Die Schülerinnen und Schüler haben entsprechend ihrem Alter und ihrer Stellung innerhalb des Schulverhältnisses das Recht, sich am Schulleben zu beteiligen. Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, im Rahmen der Schulordnung und der Lehrpläne an der Gestaltung des Unterrichts mitzuwirken. Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, über wesentliche Angelegenheiten des Schulbetriebs hinreichend unterrichtet zu werden. Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, Auskunft über den Leistungsstand und Hinweise auf eine Förderung zu erhalten. Die Schülerinnen und Schüler haben bei als ungerecht empfundener Behandlung oder Beurteilung das Recht, sich nacheinander an Lehrkräfte, an die Schulleiterin bzw. den Schulleiter und an das Schulforum zu wenden. |
Art. 56 Abs. 2 BayEUG |
Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern. | Art. 56 Abs. 3 S. 1BayEUG und UN-Kinderrechtskonvention Artikel 13 |
Im Rahmen der Schülermitverantwortung soll allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten. | Art. 62 Abs. 1 S. 1 BayEUG |
Der Schülerausschuss ist eines der Mitglieder des Schulforums. (Ausnahmen: Grundschule, Berufsschule) | Art. 69 Abs. 2 BayEUG |
Klassensprecherinnen und -sprecher | § 8 BaySchO |
Schülersprecherinnen und -sprecher | § 9 BaySchO |
Quellen: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), abzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG Bayerische Schulordnung (BaySchO), abzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016 |
Darüber hinaus können Schulen die Partizipationsmöglichkeiten für ihre Schülerinnen und Schüler zum Beispiel durch folgende Instrumente vertiefen:
- Einführen des Prinzips Klassenrat
- Tutorenprogramme
- Etablieren einer Feedbackkultur
- Mitwirken der Schülerinnen und Schüler in der Schulentwicklung
- Schulparlament
- Schülerzeitung
Weiterführende Links
- Informationen zu vielen verschiedenen Partizipationsmöglichkeiten finden sich im Themenportal „Politische Bildung“ des Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB): https://www.politischebildung.schule.bayern.de/schulkultur-und-schulentwicklung/partizipationsmoeglichkeiten-in-der-schule/
- Ausführungen zur Festlegung von Qualitätsstandards an Schulen finden sich in: Deutscher Bundesjugendring/Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2022): Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung, S. 55-62, Downloadmöglichkeit unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/mitwirkung-mit-wirkung-qualitaetsstandards-fuer-kinder-und-jugendbeteiligung-204012
- Ein Video zu den Stufen der Partizipation an der Schule stellt der gemeinnützige Verein EDUCATION Y zur Verfügung unter https://jugendcheck.kinderrechteschulen-nrw.de/home/partizipation/was-sind-die-stufen-der-partizipation/