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Bausteine eines Schutzkonzeptes - Fortbildung

Worum geht es bei diesem Baustein?

Sensibilisierung und Wissensvermittlung

Fortbildungen zum Thema sexualisierte Gewalt sensibilisieren die Lehrkräfte und vermitteln Wissen und Kompetenzen, die als Basis für die Präventions- und Interventionsarbeit dienen. Durch die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen können Schulleitung, Mitglieder des Arbeitskreises zur Erstellung des Schutzkonzepts sowie sonstige schulische Ansprechpersonen die erforderlichen Kompetenzen sowie Handlungssicherheit gewinnen.

Je nach Aufgabenbereich und Zuständigkeit sind Fortbildungsmaßnahmen zu unterschiedlichen Inhalten sinnvoll und hilfreich:

  • Basiswissen zum Thema sexualisierte Gewalt
  • Handlungskompetenz für Lehrkräfte und pädagogisches Personal: Über sexualisierte Gewalt sprechen und auf Anzeichen für sexualisierte Gewalt angemessen reagieren
  • Handlungskompetenz für Ansprechpersonen: Sensible Gespräche führen
  • Rechtliche Aspekte zum Thema sexualisierte Gewalt und Schutzkonzepte
  • Erstellen und Weiterentwicklung des schulischen Schutzkonzeptes
  • Prozesswissen für nicht-pädagogisches Personal (z.B. Mitarbeitende in der Verwaltung, der technischen Hausverwaltung oder des Ganztags)

Grundlagenwissen für alle in der Schule Beschäftigten

Grundlagenwissen über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist für alle schulischen Beschäftigten, pädagogisches wie auch nicht-pädagogisches Personal, unerlässlich, um damit der beruflichen Verantwortung für Kinder und Jugendliche gerecht zu werden.

Die Schulleitung trägt dafür Sorge, dass bei allen in der Schule Beschäftigen eine regelmäßige und zielgruppenspezifische Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt erfolgt. Die Maßnahmen hierfür sollten systematisiert und sinnvollerweise in das schulische Fortbildungskonzept eingepflegt werden.

Im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für das schulische Schutzkonzept kann die Schulleitung entscheiden, entsprechende Veranstaltungen als dienstliche Veranstaltung anzuordnen. Ebenso prüft die Schulleitung, inwiefern Veranstaltungen explizit auch geöffnet werden können für sonstiges Personal (z.B. sonstige Beschäftigte nach Art. 60 BayEUG, nicht-pädagogisches Personal, außerschulisches Personal – insbesondere auch des Ganztags).

Konkrete Fortbildungsangebote sind hier aufgeführt.

Quellen und weiterführende Informationen