Anregungen und Beispiele
Ermutigung zur Fortbildung und professioneller (Selbst-)Reflexion
Eine wichtige Maßnahme im Hinblick auf die Personalverantwortung sollte sein, das gesamte in einem weit verstandenen Sinn zur Schule gehörende Personal im Hinblick auf die Teilnahme an thematisch passenden Fortbildungen zu bestärken bzw. entsprechende schulinterne Fortbildungen für einen weit gefassten Teilnehmerkreis (ggf. auch für das nicht pädagogischen Personal) zu ermöglichen.
Eine erste Sensibilisierung aller Beschäftigten erfolgt durch die Kommunikation über und eine geeignete Einbindung in die Risikoanalyse.
Darüber hinaus kann die Schulleitung durch Angebote wie Teamgespräche, kollegiale Hospitation, kollegiale Fallbesprechung, Supervision, Coaching oder entsprechend verwendete pädagogische (Halb-)Tage die Auseinandersetzung des Kollegiums mit Themen des Schutzauftrags fördern. Die Angebote können hierbei grundsätzlich sensibilisieren oder anlassbezogen der Reflexion von Risikosituationen dienen.
Personalverantwortung bei Neuzugängen
Die Personalverantwortung beginnt bei den ersten Gesprächen mit neuen Lehrkräften, pädagogischen oder nicht-pädagogischen Kräften bzw. Kooperationspartnern oder auch ehrenamtlich in der Schule Tätigen. Beim Einstellen von Aushilfspersonal sind entsprechende Aspekte gegebenenfalls bei der Personalsuche und bei Bewerbungsgesprächen mitzudenken.
Überlegungen zu folgenden Punkten können sinnvoll sein:
- Beim Kennenlerngespräch Schutzkonzept thematisieren (Mögliche Fragen: Haben Sie bereits Erfahrungen mit Schutzkonzepten?, Wie würden Sie reagieren, wenn Sie Grenzüberschreitungen unter den Schülerinnen und Schülern erkennen?, Wie sieht in Ihren Augen ein angemessenes Nähe- und Distanzverhalten zu Schülerinnen und Schülern aus?)
- Thematisierung des Schutzkonzepts beim Onboarding-Prozess neuer Kolleginnen und Kollegen (z.B. Hinweis auf Auffindeort und wichtige Inhalte bei Einführungsveranstaltungen, in der Begrüßungsmappe o.ä.)
- Falls die Schule über Vereinbarungen zum grenzwahrenden Umgang verfügt: Kommunikation an neue Mitarbeitende, z.B. Aufnahme in die Begrüßungsmappe
- Im Fall von Stellenausschreibungen: Haltung der Schule bzw. eines Kooperationspartners deutlich machen
- Beachtung der Vorgaben zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, vgl. insbesondere Art. 60a Abs. 3 BayEUG
Personalverantwortung beim Verdacht auf Übergriffe durch das Personal
Sollte der Verdacht aufkommen, dass es zu sexualisierten Übergriffen durch an der Schule Beschäftigte gekommen ist, liegt es in der Verantwortung der Schulleitung, dem Verdacht in geeigneter Weise nachzugehen und ggf. entsprechende dienstrechtliche und strafrechtliche Schritte einzuleiten. Auch hier sind unter Umständen die vorgesetzte Behörde, der Sachaufwandsträger und das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu unterrichten. Insbesondere sollte sich die Schulleitung unbedingt von der zuständigen Dienstaufsichtsbehörde hinsichtlich der geeigneten Vorgehensweise beraten lassen.
Bei allen unternommenen Schritten ist zu berücksichtigen, dass der Verdacht sich als ungerechtfertigt herausstellen kann. Deshalb sind in die Ermittlungen nach Möglichkeit zunächst bevorzugt diejenigen Personen einzubeziehen, die nach Informationslage der Schulleitung von dem Verdacht wissen. Sollte sich der Verdacht als unberechtigt herausstellen, sind Schritte der Rehabilitation zu prüfen und in Rücksprache mit der zu Unrecht beschuldigten Person gegebenenfalls in die Wege zu leiten (siehe Merkblatt im Menüpunkt Interventionsplan).
Personalverantwortung bei Übergriffen auf das Personal
In Fällen, in denen es zu sexualisierten Übergriffen auf das Personal kommt, greift die Fürsorgepflicht der Schulleitung. Betroffenen Lehrkräften ist Schutz und Unterstützung zu gewähren. Hierbei ist zu beachten, dass von Vorkommnissen, die besondere Bedeutung für die Schule haben, „der vorgesetzten Behörde und dem Aufwandsträger unverzüglich zu berichten“ ist (§ 35 LDO; Hinweis: Ist für die Aufgabenwahrnehmung der vorgesetzten Behörde oder des Aufwandsträgers die Mitteilung der betroffenen oder der verdächtigen Person nicht erforderlich, erfolgt die Information insofern anonymisiert). Bei besonders schwerwiegenden Fällen ist zusätzlich das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu informieren. Die erforderlichen Schritte bespricht die Schulleitung sinnvollerweise mit der Lehrkraft und zieht gegebenenfalls weitere Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner hinzu (z.B. Schulpsychologie, Schulverbindungsbeamte der Polizei).
Praxisnahe Hilfestellung findet sich hier:
- Handreichung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung „Keine Gewalt gegen Lehrkräfte. Ein Leitfaden zu Prävention, Intervention und Nachsorge“ (2023), abzurufen unter: https://www.isb.bayern.de/grundsatzabteilung/paedagogische-grundsatzfragen/praevention/gewalt-gegen-lehrkrafte/
- Handreichung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung „Krisenintervention an Schulen. Eine Handreichung für Schulleitungen und schulische Krisenteams“ (2022), abzurufen unter: https://www.isb.bayern.de/grundsatzabteilung/paedagogische-grundsatzfragen/praevention/handreichung-krisenintervention/
Weiterführende Informationen
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst – Hinweise an die Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes vom 23. September 2014 (KWMBl. S. 207, abzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV290600/true
- Arbeitsstab des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (Hrsg., 2021). Kein Raum für Missbrauch: Personalverantwortung bei Prävention und Intervention nutzen! Berlin. Downloadmöglichkeit der Broschüre hier: Kein Raum fuer Missbrauch Personalverantwortung bei Praevention und Intervention nutzen.pdf
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.) (2024). „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?"- Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber*innen und Betriebsräte. Berlin
Downloadmöglichkeit unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Leitfaeden/leitfaden_was_tun_bei_sexueller_belaestigung.html