Bausteine eines Schutzkonzeptes - Interventionsplan
Worum geht es bei diesem Baustein?
Interventionspläne sind das Kernstück eines schulischen Schutzkonzepts.
Sie regeln das Vorgehen beim Verdacht einer sexualisierten Grenzüberschreitung gegenüber einer Schülerin oder einem Schüler
- durch eine Person außerhalb der Schule oder
- durch Mitschülerinnen oder Mitschüler oder
- durch Erwachsene in der Schule.

Interventionspläne geben Handlungssicherheit
Ein Interventionsplan soll fachliches Handeln gewährleisten und gibt Schulleitung und Kollegium und sonstigem an der Schule pädagogisch tätigem Personal Orientierung und Handlungssicherheit. Zu wissen, was im Fall eines Falles zu tun ist, erleichtert die Bereitschaft, genau hinzusehen, Anhaltspunkte für Gewalterfahrungen zu erkennen und ihnen nachzugehen. Ziel ist es, Schutz für betroffene Schülerinnen und Schüler herzustellen und zwar bereits bei niedrigschwelligen (z.B. verbalen) sexualisierten Grenzüberschreitungen und nicht erst bei strafrechtlich relevanten Gewalttaten. Rehabilitationsverfahren für den Fall eines unbegründeten Verdachts stellen sicher, dass rufschädigende Gerüchte vermieden und der Fürsorgepflicht für zu Unrecht unter Verdacht geratene Personen Rechnung getragen wird.
Rechtliche Informationen
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst - Hinweise an die Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes vom 23. September 2014 (KWMBl. S. 207, abzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV290600/true
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus -Krisenintervention an Schulen vom 10. Juli 2013 (KWMBl. S. 255), die durch Bekanntmachung vom 16. Januar 2018 (KWMBl, S. 76) geändert worden ist abzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV275452
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz (2023). Hinweise zur Meldung von Kindeswohlgefährdungen. München, insbesondere S. 7, abzurufen unter https://www.km.bayern.de/download/4-24-05/Hinweise_zur_Meldung_von_Kindeswohlgef%C3%A4hrdungen_Schule.pdf
Quellen und weiterführende Informationen
- Brinks, T., Oppermann, M., Waligora, K., Jeck, S., Kühl-Frese, H., Teske, H. & Kuhn, G. (2023). Kinderschutz in der Schule. Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen. Kultusministerkonferenz, S. 30ff., abzurufen unter https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/praevention-von-gewalt-und-sexuellem-missbrauch.html
- Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Online-Portal Schule gegen sexuelle Gewalt, abzurufen unter https://bayern.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile#c71
- Portal der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen unter https://sexuelle-gewalt.alp.dillingen.de/index.php/handlungswissen/intervention
- Bayerisches Landeskriminalamt (2023): Jugendkriminalität: Ein Thema für die Schule. Empfehlungen und Hilfestellung für Schulen, hier insbesondere S. 86 – S. 93, abzurufen unter https://www.km.bayern.de/download/4-24-05/Broschu%CC%88re%20Jugendkriminalita%CC%88t_Onlineversion%2028_09_2023.pdf
- Handlungsempfehlungen in der Handreichung zum Umgang mit sexuellen Übergriffen (2020) des hessischen Kultusministeriums, S. 8 - 19, abzurufen unter https://kultusministerium.hessen.de/infomaterial/Handreichung-zum-Umgang-mit-sexuellen-Uebergriffen-im-schulischen-Kontext
- Leitfaden für die Schulleitung bei Gewaltandrohung: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2022). Krisenintervention an Schulen, S. 21, 25 ff., 28 und 44 ff., abzurufen unter https://www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/materialien/handreichung_krisenintervention/
- Für den Fall, dass Lehrkräfte von sexualisierter Gewalt betroffen sind, siehe auch: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2023). Keine Gewalt gegen Lehrkräfte. Ein Leitfaden zu Prävention, Intervention und Nachsorge. München https://www.isb.bayern.de/grundsatzabteilung/paedagogische-grundsatzfragen/praevention/gewalt-gegen-lehrkrafte/