Anregungen und Beispiele
Beschwerdeweg als Ergebnis eines partizipativen Prozesses
Vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Schülermitverantwortung, insbesondere gemäß Art. 62 BayEUG ist es sinnvoll, dass Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung der Beschwerdestruktur partizipativ beteiligt werden. Im Grundschulbereich kann bei Themen, die öffentlich gemacht werden können, der Klassenrat eingebunden werden. Dies stellt sicher, dass die Beschwerdewege praxisnah und den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler angepasst sind und ihre Rechte gewahrt bleiben. Ergänzend sollte auch eine Beschwerdemöglichkeit für alle Mitarbeitenden der Schule zusammen mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Grundsätze einer Beschwerdestruktur
- Klare Kommunikationskanäle: Stellen Sie sicher, dass Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte wissen, an wen sie sich mit Beschwerden wenden können.
- Transparente Verfahren: Erläutern Sie die Schritte des Beschwerdeprozesses klar und deutlich.
- Vertraulichkeit: Sorgen Sie dafür, dass Beschwerden vertraulich behandelt werden. (Ausnahme: Gefahr in Verzug oder Verdacht auf Straftat)
- Zeitnahe Bearbeitung: Setzen Sie Fristen für die Bearbeitung und Lösung von Beschwerden.
- Dokumentation: Halten Sie alle Beschwerden und deren Bearbeitung schriftlich fest.
Im Grundschul- und Förderschulbereich besonders wichtig: Vertrauensvolle Beziehungen und Kommunikation von Anlaufstellen
Ein Beschwerdemanagement in der Grund- oder Förderschule funktioniert hauptsächlich indirekt, indem eine Kultur und Strukturen geschaffen werden, die von gegenseitigem Vertrauen geprägt sind. Wichtige Maßnahmen hierfür sind:
- Es gibt etablierte Strukturen, in denen Kinder zu Themen, die öffentlich gemacht werden können, Wünsche, Bitten und Kritik äußern können, z.B. Klassenrat, Ärger-Freude-Runden, Danke-Bitte-Entschuldigung-Ritual
- Weitere Möglichkeiten für die Übermittlung vertraulicher Anliegen sind die Einrichtung eines Klassenbriefkastens (siehe hierzu Vorlage “Meine Nachricht” im Materialteil), Schülersprechstunde etc.
- Das Thema „Mein Körper gehört mir“ wird gemäß den Leitlinien zur Familien- und Sexualerziehung regelmäßig im HSU-Unterricht in den Mittelpunkt gestellt, wobei der Schwerpunkt auf einer positiven Beziehung zum eigenen Körper liegen sollte. Im Sinne einer Prävention sollte auch „Nein sagen“ angesprochen werden.
- Es gibt neben den Lehrkräften, denen die Kinder vertrauen und die Bezugspersonen für sie sind, auch andere Ansprechpersonen (z.B. der Schulsozialarbeit), die den Kindern bekannt gemacht werden.
Im Grundschulalter spielen die Eltern im Beschwerdemanagement meist eine wichtige Rolle. Häufig sprechen sie noch sehr stark für ihre Kinder. Wenn immer möglich und wenn keine zwingenden Gründe dagegensprechen, sollten sie mit einbezogen werden.
Beispiele für die Beschwerdestruktur einer Grundschule und die Beschwerdestruktur einer weiterführenden Schule inklusive entsprechender Materialvorlagen finden Sie im Materialteil.
Weiterführende Links
- Für Grundschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte ab der 3. Klasse steht eine Handreichung zur Verfügung, die in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Verein Nummer gegen Kummer e. V. entwickelt wurde. Diese Materialien sollen dazu beitragen, ein Bewusstsein für Probleme bei Kindern im Grundschulalter zu schaffen. Weitere Informationen unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202290/fdbcfa253185380139ad4675a25e5cd3/nummer-gegen-kummer-materialien-schulbox-handreichung-lehrkraefte-grundschule-data.pdf
- Für die Sekundarstufe steht hier ebenfalls Material zur Verfügung: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202292/97bc946928080d38bc2096d94842e756/nummer-gegen-kummer-materialien-schulbox-handreichung-lehrkraefte-sekundarstufen-i-und-ii-data.pdf
- Hilfreiche Informationen speziell für Mädchen und Frauen mit Behinderung finden sich hier: www.suse-hilft.de/de/ und https://www.lebenshilfe.de/informieren/wohnen/gewalt-gegen-maedchen-und-frauen-mit-behinderung