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Bausteine eines Schutzkonzeptes - Personalverantwortung

Worum geht es bei diesem Baustein?

Verantwortung für das pädagogische und nicht-pädagogische Personal

Im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für den Schulbetrieb kommen der Schulleitung auch Aufgaben der Personalverantwortung zu. Dabei soll hier der Begriff Personalverantwortung nicht nur rein dienstrechtlich aufgefasst werden in Bezug auf das Personal, für das der Schulleiter oder die Schulleiterin unmittelbarer Vorgesetzter oder Dienstvorgesetzter ist. An der Schule ist darüber hinaus auch vielfach Personal tätig, das nicht in einem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis zum Freistaat Bayern steht, z.B. JaS-Fachkräfte oder das bei einem Kooperationspartner angestellte Ganztagspersonal. Auch diese Personen sind im Zusammenhang mit der Einhaltung des Schutzkonzepts in den Blick zu nehmen.

Sensibilisierung der gesamten Schulfamilie

Ein schulisches Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt wird in seiner Wirksamkeit signifikant erhöht, wenn die Schulleitung und ein etwaiger Kooperationspartner umfänglich hinter dem Konzept stehen und dies dem Kollegium bzw. dem Personal auch vermitteln. Wenn die Schulleitung dafür Sorge trägt, dass das Schutzkonzept stets aktuell gehalten und allen Mitarbeitenden von Anfang an kommuniziert wird, gewährleistet dies die Funktionsfähigkeit des Konzepts. Das Personal, die Schülerinnen und Schüler wie auch die Erziehungsberechtigten werden für den sicheren Umgang mit der Thematik der sexualisierten Gewalt sensibilisiert und gestärkt.

Unter dem Aspekt der Gesamtverantwortung der Schulleitung sind die folgenden Personengruppen mitzudenken und in geeigneter Form für das Thema Schutzkonzepte zu sensibilisieren:

  • Lehrkräfte
  • Weiteres pädagogisches Personal gemäß Art. 60 und Art. 60a BayEUG
  • JaS-Fachkräfte
  • Beschäftige im Ganztag
  • Beschäftigte außerschulischer Kooperationspartner (z.B. für Angebote im künstlerisch-musischen oder sportlichen Bereich sowie in kooperativen Klassen der Berufsvorbereitung)
  • Schulbegleitung
  • Verwaltungsangestellte
  • Mensa-Betreiber und -Angestellte
  • für die technische Hausverwaltung oder Reinigung zuständige Angestellte
  • für die Schulwegbeförderung Beauftragte (z.B. Schulweghelfer, Busfahrer)

Quellen und weiterführende Informationen